Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. Vertragsgestaltung
  • 1.1 Der Abschluss von RahmenVerträgen zwischen dem Auftraggeber und uns über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform. Aufträge sind telefonisch, mündlich oder auch schriftlich möglich.
  • 1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
  • 2. Leistungen von -elite train-
  • 2.1 Im Rahmen unserer Dienstleistung ist der erste Vorstellungs- oder Präsentationstermin unserer Partner kostenfrei, jeder weitere gewünschte Termin wird mit dem bekannt gegebenen Tagessatz in Rechnung gestellt.
  • 2.2 Die Elite-Train-Referenten/innen, TrainerInnen erbringen ihre Dienstleistungen selbst. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der Trainer/Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, sind wir unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen bei dem die vereinbarte Dienstleistung erbracht wird.
  • 2.3 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind aus unserem Angebot ersichtlich. Der Auftraggeber hat für alle Belange nur uns als Ansprechpartner: Ein Trainer/Berater stellt sich in unserem Auftrag beim Auftraggeber vor. Auch Folgeaufträge sind ausschließlich an uns zu erteilen und in keinem Fall an den durchführenden Trainer/Berater direkt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von € 20.000,- fällig.
  • 2.4 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorge-nannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Referenten über Elite Train.
  • 2.5 Als Auftragnehmer verpflichtet sich Elite Train und deren unter Vertrag stehenden Partner zur Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die uns durch die Zusammenarbeit bekannt werden.
  • 2.6 Der Auftraggeber trifft die sorgfältige Auswahl von Medienfirmen, Ton und Übertragungstechnik, Seminar-/ Kongress- Hotels sowie sonstigen Dritten, die von uns zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Auftraggeber wird deren sorgfältige Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung der geplanten Veranstaltung bzw. des Seminars/Kongresses/Beratung treffen. Gerne bieten wir hier entsprechende Unterstützung an.
  • 3. Unabhängigkeit
  • Wir und unsere Trainer/Berater/Coaches versichern hiermit, dass
    - niemals Kurse von Scientology besucht wurden,
    - die Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten und
    - diese Erklärungen genauso für andere Sekten jeglicher Art gelten.
  • 4. Zahlungsbedingungen
  • 4.1 Für Zahlungsziele gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Bedingungen. Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Rechnungserhalt fällig.
  • 4.2 Alle Zahlungen sind ausschließlich an uns zu richten und müssen am Ort unseres Sitzes erfolgen.
  • 4.3 Wir sind berechtigt ab Fälligkeit unserer Forderung Zinsen in banküblicher Höhe zu verlangen.
  • 4.4 Aufrechnungen von Gegenforderungen gibt es nicht.
  • 5. Terminverschiebungen und Stornierungen
  • 5.1 Die Buchung des Auftraggebers ist verbindlich. Ein Auftrag ist rechtskräftig, wenn er schriftlich, mündlich oder auch per Mail erteilt wird.
    5.1.1 Eine Terminverschiebung ist bis 8 Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Zwischen 8 bis 6 Wochen vor dem Termin berechnen wir 20% der Auftragssumme als Ausfallkosten. Bei Terminverschiebung zwischen 6 und 4 Wochen vor dem Termin sind 50% der Auftragssumme und unter 4 Wochen 80% der Auftragssumme als Ausfallkosten fällig.
    5.1.2 Eine Stornierung ist bis 8 Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Zwischen 8 bis 6 Wochen vor dem Termin berechnen wir 20% der Auftragssumme als Ausfallkosten. Bei Stornierung zwischen 6 und 4 Wochen vor dem Termin sind 80% der Auftragssumme und unter 4 Wochen 100% der Auftragssumme als Ausfallkosten fällig.
  • 5.2 Kann ein Termin vom Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger, von ihm nicht verschuldeter Umstände nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtung berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
  • 5.3 Für Hotelreservierungen ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Die Hotelrechnung (und eventuelle Stornogebühren) sowie die Hotelspesen und Fahrtkosten im üblichen Rahmen der geschlossenen Vertragsvereinbarungen übernimmt der Auftraggeber. Sollte die Hotelorganisation über uns gewünscht werden, wird dies gerne übernommen. Es ist ausschließlich 1 Vorab-Besuch des Trainers beim Kunden kostenfrei.
  • 6. Allgemeine Bedingungen
    6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
  • 6.2 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • 6.3 Gerichtsstand, auch für Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozesse ist München

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